Ein Missgeschick ist schnell passiert: Der Maler ruiniert bei der Arbeit den Teppichboden, der IT-Dienstleister beschädigt einen Server des Kunden. Solche Eigenschäden sind nicht nur ärgerlich, sondern können ohne den richtigen Schutz existenzbedrohend sein. Viele Unternehmer wiegen sich in falscher Sicherheit, denn die normale Betriebshaftpflicht greift hier oft nicht. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie effektiv Eigenschäden absichern und worauf Sie bei der Wahl der Versicherung achten müssen.
In diesem Artikel:
Was ist ein Eigenschaden genau?
Definition: Was sind Eigenschäden?
Ein Eigenschaden ist ein Schaden, den ein Unternehmer oder seine Mitarbeiter am eigenen Vermögen oder an Sachen verursachen, die gerade bearbeitet oder geprüft werden. Im Gegensatz zum klassischen Haftpflichtschaden, bei dem eine dritte, unbeteiligte Partei geschädigt wird, bezieht sich der Eigenschaden auf das Objekt der eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit. Die Standard-Betriebshaftpflichtversicherung ist primär dafür konzipiert, Ansprüche Dritter abzuwehren. Sie schützt also, wenn Sie beispielsweise im Büro eines Kunden eine Vase umstoßen. Sie schützt aber in der Regel nicht, wenn Sie den Laptop des Kunden beschädigen, an dem Sie gerade eine Reparatur durchführen. Genau diese Lücke macht es so wichtig, Eigenschäden abzusichern.
Warum ist das so kritisch?
Gerade im Handwerk und im Dienstleistungsgewerbe ist das Risiko für solche Schäden enorm hoch. Ein kleiner Fehler bei der Bearbeitung kann das gesamte Werkstück wertlos machen oder hohe Reparaturkosten verursachen. Ohne eine spezielle Absicherung bleibt der Betrieb auf diesen Kosten sitzen. Daher ist eine genaue Analyse der eigenen Tätigkeiten und der damit verbundenen Risiken der erste Schritt, um den Versicherungsschutz gezielt zu erweitern und das eigene Unternehmen vor finanziellen Verlusten zu bewahren.
Gut zu wissen:
Achtung: Verwechseln Sie Eigenschäden nicht mit Mängelbeseitigungskosten. Die Kosten für die Nachbesserung der eigenen, mangelhaften Leistung sind in der Regel nie versicherbar!
Schutz durch die richtige Versicherung
Welche Versicherung deckt Eigenschäden?
Die klassische Betriebshaftpflichtversicherung schließt Eigenschäden, insbesondere sogenannte Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden, standardmäßig aus. Um diese Lücke zu schließen und Eigenschäden abzusichern, benötigen Sie spezielle Erweiterungen oder Tarife. Die wichtigsten Optionen sind:
Erweiterte Betriebshaftpflicht: Viele Versicherer bieten Zusatzbausteine zur Betriebshaftpflicht an. Diese decken dann explizit "Tätigkeitsschäden" (Schäden an fremden Sachen während der Bearbeitung) oder "Allmählichkeitsschäden" (z.B. durch Feuchtigkeit, Staub, Temperatur) ab. Die Deckungssummen können hier variieren.
Vermögensschadenhaftpflicht: Für beratende und planende Berufe (z.B. IT-Dienstleister, Ingenieure, Berater) ist diese Versicherung unerlässlich. Sie greift bei "echten" Vermögensschäden, also finanziellen Nachteilen, die einem Kunden durch einen Fehler entstehen (z.B. falsche Beratung führt zu Umsatzeinbußen).
Spezialpolicen: Für bestimmte Branchen (z.B. Bauhandwerk, IT-Branche) gibt es maßgeschneiderte Policen, die eine umfassende Deckung für branchenspezifische Eigenschäden bieten. Das Absichern von Eigenschäden ist hier oft ein zentraler Bestandteil.
Praxisbeispiele für Eigenschäden
Typische Schadensfälle aus der Praxis
Um das Konzept greifbarer zu machen, hier einige konkrete Beispiele, in denen eine spezielle Versicherung für Eigenschäden existenziell ist:
Der Gebäudereiniger: Ein Mitarbeiter verwendet ein zu aggressives Reinigungsmittel und beschädigt damit unwiederbringlich den teuren Design-Bodenbelag des Kunden, den er eigentlich säubern sollte. Da der Schaden direkt am Objekt der Tätigkeit entstand, ist es ein klassischer Eigenschaden (Tätigkeitsschaden).
Der IT-Systemadministrator: Bei der Wartung eines Kundenservers spielt der Administrator ein fehlerhaftes Update auf. Das System stürzt ab, und es kommt zu einem mehrstündigen Betriebsausfall beim Kunden, was zu erheblichen Umsatzeinbußen führt. Dies ist ein Vermögensschaden als Folge eines Fehlers bei der Bearbeitung.
Die Werbeagentur: Die Agentur bucht für einen Kunden versehentlich Anzeigen in einem falschen Medium, wodurch die gesamte Kampagne ihre Wirkung verfehlt und das Budget des Kunden verschwendet wird. Der finanzielle Verlust des Kunden ist ein klarer Vermögensschaden.
In all diesen Fällen würde eine Standard-Haftpflicht nicht leisten. Nur wer proaktiv das Thema Eigenschäden absichern angeht, ist vor den finanziellen Konsequenzen solcher Fehler geschützt.
Kostenübersicht
| Leistung | Preisspanne |
|---|---|
| Betriebshaftpflicht mit Basis-Schutz | ab 250€ / Jahr |
| Erweiterung für Tätigkeitsschäden | plus 100-300€ / Jahr |
| Komplett-Schutz für IT-Dienstleister | ab 550€ / Jahr |
Den passenden Tarif auswählen
So finden Sie den richtigen Versicherungsschutz
Die Auswahl des passenden Tarifs erfordert Sorgfalt. Es reicht nicht, nur den Preis zu vergleichen. Achten Sie auf die Details im Kleingedruckten. Folgende Punkte sind entscheidend:
Versicherungsbedingungen prüfen: Suchen Sie explizit nach Klauseln zu "Tätigkeitsschäden", "Bearbeitungsschäden" und "Erfüllungsgehilfen". Sind diese Schäden abgedeckt und wenn ja, bis zu welcher Höhe?
Ausreichende Deckungssumme: Wählen Sie eine Versicherungssumme, die zu Ihren Auftragsgrößen passt. Bei Schäden an teuren Maschinen oder bei großen Projekten kann schnell eine hohe Summe zusammenkommen.
Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung kann die Prämie senken. Wägen Sie ab, welches Risiko Sie im Schadensfall selbst tragen können und wollen.
Professionelle Beratung: Der Versicherungsmarkt ist komplex. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder ein spezialisierter Berater kann Ihnen helfen, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln. Er kennt die Fallstricke der verschiedenen Tarife und kann Ihnen helfen, eine Police zu finden, die das Absichern von Eigenschäden optimal gewährleistet.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Eigenschaden und Sachschaden?
Ein Sachschaden im Sinne der Haftpflicht ist die Beschädigung einer fremden Sache, die nicht Objekt Ihrer Arbeit ist (z.B. Sie stoßen eine Lampe um). Ein Eigenschaden (Tätigkeitsschaden) ist die Beschädigung der Sache, an der Sie gerade arbeiten (z.B. Sie zerkratzen die Fensterscheibe beim Streichen des Rahmens).
Sind Schäden durch meine Mitarbeiter auch Eigenschäden?
Ja, die Handlungen Ihrer Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) werden rechtlich Ihrem Unternehmen zugerechnet. Verursacht ein Mitarbeiter einen Schaden bei der Bearbeitung eines Kundenauftrags, gilt dies als Eigenschaden für Ihren Betrieb. Deshalb ist deren Absicherung genauso wichtig.
Deckt die Versicherung auch Schäden am eigenen Werkzeug?
Nein, Schäden an Ihrem eigenen Betriebseigentum wie Werkzeugen oder Maschinen sind keine Eigenschäden im Sinne der Haftpflicht. Diese Risiken müssen über eine separate Inhalts- oder Maschinenbruchversicherung abgedeckt werden.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Das Thema Eigenschäden wird von vielen Unternehmern unterschätzt. Ein falsches Gefühl der Sicherheit durch eine bestehende Betriebshaftpflicht kann im Schadensfall fatale finanzielle Folgen haben. Die zentrale Erkenntnis ist: Ein Standardschutz reicht nicht aus. Jeder Betrieb, insbesondere im Handwerk und im Dienstleistungssektor, muss seine individuellen Risiken analysieren und den Versicherungsschutz gezielt erweitern. Nur wer aktiv das Eigenschäden absichern in seine Risikostrategie aufnimmt, schützt sein Unternehmen nachhaltig vor teuren Fehlern. Überprüfen Sie daher noch heute Ihre Policen oder lassen Sie sich professionell beraten.
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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Standard-Betriebshaftpflicht deckt meist keine Eigenschäden.
- Erweiterungen für Tätigkeitsschäden sind oft unerlässlich.
- Eine Risikoanalyse ist der erste Schritt zum richtigen Schutz.
- Im Notfall: Professionelle Hilfe unter 015735988181